Betrieblicher
Rechtsschutz

Warum betriebliche Rechtsschutzversicherung?

Höchster Handlungsbedarf ist für die Kostenüberwälzung bei strafrechtlichen Inanspruchnahmen von Betrieben und deren Geschäftsführern gegeben.

Eine in Österreich für Beschuldigte besonders unangenehme Eigenheit des geltenden Rechts ist, dass auch im Falle einer Verfahrenseinstellung oder eines Freispruches, die Kosten des vertretenden Rechtsanwaltes selbst zu tragen sind. Aufgrund dieses Umstandes ist eine individuell konzipierte Versicherungsdeckung zwingend geboten. Die täglich abgeschlossenen Verträge führen aufgrund umfassender Haftungsgrundlagen immer öfter zu strittigen Auseinandersetzungen. Gleichzeitig steigen die Anwaltshonorare, Kosten für Sachverständigengutachten und ebenso die Gerichtskosten.

Wir legen den Fokus auf dauerhafte Lösungen

Betriebsrechtsschutzversicherungen "von der Stange" entsprechen nur selten den individuellen, vielschichtigen Anforderungen eines Unternehmens. Häufig auftretende Schäden des Versicherungsnehmers führen unweigerlich zu Kündigungen des gesamten Vertrages seitens des Versicherungsunternehmens, weil die (Schadens)Zahlungen schon früh die einbezahlten Prämien übersteigen und der Versicherer dann nicht mehr bereit sein wird, den Vertrag aufrecht zu erhalten. Dieser Umstand ist nicht nur oftmals unbekannt, sondern macht es auch äußerst schwierig bis unmöglich, einen adäquaten Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen zu können.

Unser Credo ist daher, eine sorgfältige Analyse der Betriebsspezifika vorzunehmen, welche als Ergebnis ein tragfähiges und dauerhaftes Konzept als Versicherungsansatz bringt.

Assistance Leistungen

Auch dem Betriebsrechtsschutz sind Grenzen gesetzt, denn nicht alle rechtlichen Problemstellungen sind durch Rechtsschutzversicherungen abdeckbar. Aus diesem Grund ist es im Interesse des Kunden von maßgeblicher Bedeutung, eine Kombination mit ergänzenden Assistance-Leistungen vorzunehmen. Beispiele für solche Leistungen sind:

  • Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung
  • Bonitätsprüfungen von angedachten Partnerschaften vor Eingehen einer Geschäftsverbindung
  • Auslagerung der Eintreibung unbestrittener Forderungen an professionelle Inkassounternehmen
  • Prozesskostenfinanzierungen